Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Personal Trainerin Isabel Spahr verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch die Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 – 90 Minuten, kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch einer Trainingseinheit durch die Klienten vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit den Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte- und ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit den Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up (Anamnese, verschiedene Test und Screenings) möglich.

2.4 Die Klienten sind verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu informieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. Personal Trainerin Isabel Spahr haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Personal Trainerin Isabel Spahr steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Whats App, SMS oder E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Personal Trainerin Isabel Spahr.

4. Haftung

4.1 Der Anamnesebogen ist vor Beginn des Check-up vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, ist dies obligatorisch.

4.2 Personal Trainerin Isabel Spahr schließt gegenüber den Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.3 Personal Trainerin Isabel Spahr haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von den Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nehmen die Klienten die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Personal Trainerin Isabel Spahr vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Personal Trainerin Isabel Spahr übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die die Klienten von dieser erhalten haben.

4.5 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von Personal Trainerin Isabel Spahr um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Klienten zu genügen.

4.6 Die Klienten haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Klienten erhalten von Isabel Spahr eine schriftliche monatliche Abrechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist.

5.2 Es gelten jeweils die aktuell vereinbarten Preise von Personal Trainerin Isabel Spahr.

5.3 Anschrift und Kontoänderungen sind Personal Trainerin Isabel Spahr umgehend mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte der Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten, etc.) so sind diese von den Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater, Osteopathen o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernehmen die Klienten in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Personal Trainerin Isabel Spahr im Auftrag der Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Personal Trainerin Isabel Spahr.

6.5 Fahrtkosten / Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training außerhalb Berlins stattfindet.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um Pünktlichkeit der Trainingseinheit.

7.2 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.                                                                                         

7.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit den Klienten getroffen.    

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Personal Trainerin Isabel Spahr können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8.2 Kann Personal Trainerin Isabel Spahr durch höhere Gewalt keine Leistung erbringen, so hat der Abonnent keinen Anspruch auf Schadensersatz.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten der Klienten werden von Personal Trainerin Isabel Spahr gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Klienten verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personal Trainerin Isabel Spahr Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Personal Trainerin Isabel Spahr hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, WhatsApp, SMS oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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